Auszeitraum

Kategorie: Auszeitraum

„Jeder hat das Recht auf ungestörtes Lernen.“ Dieser Grundsatz rechtfertigt den sogenannten „Auszeitraum“ an unserer Schule. Sollten Schülerinnen und Schüler den Unterricht dauerhaft stören und somit einen guten Unterricht für die Klasse unmöglich machen, so kann ein Lehrer den Betreffenden in den Auszeitraum schicken. Dort reflektiert er sein Verhalten unter Aufsicht einer Lehrkraft schriftlich. Das angefertigte Dokument erhalten wiederum die Eltern. Nach der Auszeit folgt unmittelbar die Rückkehr in die Klasse.

Den während der Auszeit versäumten Unterrichtsstoff holen die Schülerinnen und Schüler selbstständig nach und sie informieren sich darüber im Klassenbuch.